Digital
Newsletter-Anmeldung
Online-Bewerbung
Datentresor

Pauschale für Telematik­infrastruktur soll ab Juli bei den Ärzten ankommen


Copyright: https://de.123rf.com/lizenzfreie-bilder/

Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll die neue monatliche Pauschale, die Vertragsärzte für Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruk­tur (TI) erhalten, zum 1. Juli dieses Jahres bei den Vertragsärzten ankommen.
Die Gespräche über die Höhe der Pauschale zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband von den Vertragsärzten waren in der ersten Aprilwoche für gescheitert erklärt worden. Kommt eine Vereinbarung nicht oder nicht vollständig zustande, entscheidet das BMG spätestens zum 30. Juni dieses Jahres über die Höhe der Pauschale.
Die bisherige Finanzierung für die Ausstattung und den Betrieb der Komponenten und Dienste der TI hatte sich aus Sicht der Bundesregierung „nicht bewährt“. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sei daher die Umstellung auf Zahlung einer monatlichen TI-Pauschale an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer ab dem 1. Juli 2023 vorgesehen worden.
Für die Leistungserbringer werde dadurch ein Anreiz geschaffen, die Produkte beim wirtschaftlichsten Anbieter zu erwerben. Auf Seiten der Hersteller und Anbieter wiederum entstehe ein Anreiz, im Wettbewerb zu bestehen. So sollen Innovationsanreize geschaffen werden, die sowohl Effizienzgewinne als auch Produktoptimierungen befördern.
Die KBV hatte gemahnt, dass „einseitige kostenseitige Belastungen der Praxen“ das Gegenteil von dem seien, was benötigt werde, um die für das Fortschreiten der Digitalisierung notwendigen materiellen Voraussetzungen schaffen. Bereits das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hätten zu Belastungen der Praxisabläufe und der Versorgung geführt „und somit die Wahrnehmung der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen erheblich beschädigt“. Es müssen Lösungen geschaffen werden, die für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten tragbar sind.
Quelle: aerzteblatt.de