Im Bau befindliche Gebäude sind kein Verwaltungsvermögen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Grundstücke mit im Bau befindlichen Gebäuden trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes darstellen.
Zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören unter anderem an Dritte zur Nutzung überlassene Grundstücke und Grundstücksteile. Abzustellen ist dabei auf die Nutzungsvereinbarung am Stichtag. Auf eine beabsichtigte zukünftige Nutzungsüberlassung komme es für die Beurteilung insbesondere nicht an.
Quelle: FG Münster
Ähnliche Artikel
- Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV
- Bundesfinanzhof entscheidet zur neuen Grundsteuer
- BGH-Urteil: Grundstückskaufvertrag trotz Schwarzgeldabrede nicht nichtig
- Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines baufälligen Denkmals
- Erfolgreiche Kläger müssen Prozesskosten mittragen
- Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Gebäude
- Energiewende-Förderprogramm eingekürzt
- Energetische Maßnahme gemäß § 35c EStG und Ratenzahlung
- Mieterhöhung wegen zu kleiner Schrift unwirksam
- Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde