Weihnachtsspenden nachweisen

Wer etwa zu Weihnachten einen Geldbetrag an eine Hilfsorganisation gespendet hat, kann diese Zahlung als Sonderausgabe steuerlich absetzen.
Wenn die Spende per Überweisung getätigt wird und dabei den Betrag von 300 EUR nicht überschreitet, genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug. Bei höheren Summen muss sich der Spender jedoch eine Spendenbestätigung der begünstigten Organisation nach einem amtlichen Vordruck ausstellen lassen.
Ähnliche Artikel
- Nutzungsersatz ist kein Kapitalertrag
- Die neue Bezahl-App kommt
- Änderungen ab 2025 bei Fremdwährungskonten
- Geldmarkt statt Tages- oder Festgeld?
- Zinsklauseln in Sparverträgen rechts-widrig: So kommen Sie zu ihrem Geld
- Abtretbarkeit von Auskunftsansprüchen an ein Inkassounternehmen
- Verlustverrechnungskreis bei Termingeschäften
- Wegzugsbesteuerung für Fonds
- BGH kippt Bank-Klauseln zu Negativzinsen
- Vorschneller SCHUFA-Eintrag löst Schadenersatzpflicht aus