Inflationsausgleichsprämie nur noch bis Ende 2024 zahlbar

Der Auszahlungszeitraum endet! Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung der Inflationsausgleichs-prämie nur noch bis zum 31. Dezember 2024 gewähren. Die Zahlungen bis zu einem Betrag von 3.000 EUR können zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Ähnliche Artikel
- Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen
- Steuerliche Gewinnermittlung - Überentnahmen
- Energiepreispauschale ist steuerbar
- Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Wann müssen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
- Buchführungspflicht
- Erbschaftsteuer: Nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen
- Referentenentwurf zum zweiten Jahressteuergesetz 2024
- Unterschied zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen
- Betriebsausgabenabzug bei veruntreuten Geldern durch nahe Angehörige