Finanzaufsicht zieht 13 Krypto-Geldautomaten aus dem Verkehr
In einer bundesweiten Aktion sind Behörden gegen Betreiber von illegalen Krypto-Geldautomaten vorgegangen. In Zusammenarbeit mit Polizei und Bundesbank seien rund 60 Einsatzkräfte an 35 Standorten zu Razzien ausgerückt, teilte ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - mit. Dabei seien 13 Geräte beschlagnahmt worden, die ohne Erlaubnis betrieben worden seien. Die Behörde habe zudem knapp 250.000 EUR in bar sichergestellt. Bei einigen Razzien seien die Beamten zu spät gekommen, da die Geräte bereits abgebaut worden seien.
Die Abhebung von Bargeld von einem Krypto-Währungskonto oder das Einzahlen von Bargeld hierauf ist den Angaben zufolge gewerbsmäßiger Eigenhandel oder ein Bankgeschäft und bedarf einer Erlaubnis der BaFin. Außerdem könnten an solchen Geräten die Regeln zum Schutz vor Geldwäsche umgangen werden, hieß es.
Quelle: www.deutschlandfunk.de
Ähnliche Artikel
- Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen
- Zuflusszeitpunkt bei Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
- Verwahrentgelt für Girokonto
- Verlustrisiko bei ETFs verringern
- Wie lange müssen Privatpersonen Kontoauszüge aufbewahren?
- Lebensversicherung muss an Kundin umfassende Rückzahlung leisten
- Mithaftung für einen Kredit kann sittenwidrig sein
- Rürup-Rente: Steuervorteile sichern
- Klausel über Verwahrentgelte wirksam
- Finanzcheck zum Jahresende