Einordnung von Umsätzen aus Online-Dienstleistungsangeboten
Die Finanzverwaltung äußert sich umfassend zu der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Online-Veranstaltungsleistungen im kulturellen Bereich, aber auch für Bildungs- oder Gesundheitsleistungen: https://www.tinyurl.com/5bzwb8bn
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