Wir prüfen Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse nach HGB und IFRS als Pflichtprüfungen oder freiwillige Prüfungen, insbesondere mittelständischer Unternehmen nach Maßgabe des Qualitätskontrollsystems der Wirtschaftsprüferkammer.
Herr Lothar Müller ist gesetzlicher Abschlussprüfer für Jahresabschlussprüfungen nach §316 HGB und Qualitätskontrollprüfer nach § 57a Abs. 3 WPO.