Der Wettbewerb um die besten Mitarbeiter und der Druck
hoher Personalkosten beschäftigen aktuell Unternehmen fast
jeder Branche.
Über die Attraktivität von Arbeitsplätzen und die Motivation
von Mitarbeitern entscheidet nicht zuletzt die individuelle
Gehaltsstruktur.
Von 100 EUR einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben drauf. Dieser Aussicht auf verminderten Nettolohn können Arbeitgeber entgehen, indem sie mit ihren Mitarbeitern steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile aushandeln. Das ist auch für den Arbeitgeber interessant, da auf steuerfreie Zahlungen keine Sozialabgaben fällig werden, die ansonsten der Betrieb zur Hälfte trägt.
Dieses Ziel wird erreicht durch den Einsatz von steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich begünstigten geldwerten Bausteinen. Die Entwicklung der Politik und die Bedürfnisse von Mitarbeitern hinsichtlich von Gesundheit oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie spielen da mit. Mit bis zu 40 verschiedenen Einzelkomponenten, Pauschalzahlungen, Gutscheinen, Rabatten etc. lassen sich Personalkosten bis zu 1000 EUR pro Jahr und Mitarbeiter einsparen.
Arbeitskleidung
Kosten für die Beschaffung und Instandhaltung von Arbeitskleidung
sind steuerfrei.
Bahncard
Eine steuerfreie Erstattung ist möglich, wenn die Bahn-Card
grundsätzlich für Dienstreisen eingesetzt wird.
Computer
Der Firmen-PC bzw. das Firmen-Handy können kostenlos auch mit
Privatnutzung überlassen werden, wenn sie im Eigentum des
Unternehmens bleiben.
Darlehen
Zinslose Arbeitgeberdarlehen sind bis zu max. 2.600 EUR steuerfrei.
E-Bikes
Bei Überlassung von E-Bikes (bis 25 km/h) ist der Nutzungsvorteil
steuerfrei.
Erholungsbeihilfe
Jährlich kann der Arbeitgeber bis zu 156 EUR Erholungsbeihilfe
zuzüglich zum Lohn zahlen. Für den Ehepartner kann zusätzlich
104 EUR und pro Kind 52 EUR gezahlt werden. (Pauschalsteuer
25%).
Fahrtkostenzuschüsse
Nur 15 % Pauschalsteuer und keine Sozialabgaben.
Internetzuschuss
Grundgebühr für den Internetzugang und die laufende Gebühren
für die Internetnutzung sind steuerlich pauschalierbar (25 %).
Jobticket
Jobtickets sind kostenlose oder vergünstigte Tickets für
Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Kosten dafür
kann der Arbeitgeber vollständig übernehmen.
Kindergartenzuschuss
Lohnsteuerfrei sind alle Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung, einschließlich Unterkunft, Verpflegung und
Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder.
Sport-/ Gesundheitsförderung
Maßnahmen aus dem Krankenkassenkatalog, soweit zertifiziert,
können bis zu 600 EUR steuerfrei bezuschusst werden. Rückengymnastik
und Yoga gehören zum Beispiel dazu.
Begünstigte Wohnungsüberlassung
An Arbeitnehmer bleibt steuerfrei, wenn die Miete 2/3 der
ortsüblichen Miete beträgt.
Die einschlägigen rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen für die genannten Beispiele sind zum Teil umfangreich und nicht immer einfach zu handhaben. Deshalb informieren Sie sich am besten in einem Informationsgespräch mit uns über passende Lösungen. Wir haben langährige Erfahrung zum Thema Lohn und Gehalt erworben. Wir entwickeln gemeinsam mögliche Maßnahmen zur Lohnoptimierung und planen entsprechende Einsparpotentiale für Ihr Unternehmen.