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Wir prüfen Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse nach HGB und IFRS als Pflichtprüfungen oder freiwillige Prüfungen, insbesondere mittelständischer Unternehmen nach Maßgabe des Qualitätskontrollsystems der Wirtschaftsprüferkammer.

Weitere Prüfungsanlässe sind:

  • Plausibilitätsprüfungen und prüferische Durchsicht
  • Prüfungen des Internen Kontroll Systems (IKS)
  • Qualitätskontrollprüfungen von Wirtschaftsprüferpraxen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Sonderprüfungen bei Gründung, Organisation, Unterschlagung, Due Diligence
  • Restrukturierungs- und Sanierungsprüfungen
  • Prüfungen für Bescheinigungen nach §270b InsO
  • Unternehmensbewertungen
  • Prüfungen nach HGrG und andere Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
  • Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen
  • Treuhandtätigkeiten

Herr Lothar Müller ist gesetzlicher Abschlussprüfer für Jahresabschlussprüfungen nach §316 HGB und Qualitätskontrollprüfer nach § 57a Abs. 3 WPO.

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